Liebe Eltern,
wir hoffen, Sie und Ihre Kinder hatten schöne und auch erholsame Sommerferien. Am Mittwoch startet die Schule wieder. Vieles wird noch von der Corona-Pandemie bestimmt, und wir wissen alle nicht, was das neue Schuljahr bringen wird.
Für die Klassen 2, 3 und 4 findet der Unterricht am Mittwoch, den 12.08.2020 von 7:55 – 11:30 Uhr statt. Ab Donnerstag, den 13.08.2020 haben diese Kinder Unterricht nach Stundenplan, der am Mittwoch ausgegeben wird. Wie bereits vor den Sommerferien betreten die Klassen 2 und 4 das Schulgebäude über den Schulhof der OGS und die Klassen 3 über den Lindenschulhof.
Die Einschulung findet zeitversetzt am Donnerstag, den 13.08.2020 statt. Die Eltern unserer Schulneulinge haben dazu schon Informationen erhalten:
Klasse 1 a: Einlass um 8:15 Uhr
Klasse 1 b: Einlass um 9:00 Uhr
Klasse 1 c: Einlass um 9:45 Uhr
Die für NRW geltenden durch das Schulministerium festgelegten Coronaregeln für Grundschulen setzen wir folgendermaßen um:
– Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund – Nase – Bedeckung. Die Maske darf nur am festen Sitzplatz im Klassenraum abgenommen werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine Maske mit. Sinnvoll ist auch eine Ersatzmaske.
Das regelmäßige Händewaschen und die Husten-Nies-Etikette werden beibehalten.
Unterricht in der Jahrgangsstufe (Religion, Türkisch, Fördergruppen) ist erlaubt. Allerdings werden wir bis auf weiteres keine AGs anbieten.
Sportunterricht findet bis zu den Herbstferien nur im Freien statt.
Der Schwimmunterricht findet 14-tägig statt, um Gedränge in den Umkleiden zu vermeiden.
Die Pausen finden für jede Jahrgangsstufe auf einem gesonderten Schulhofteil statt.
Sollten Schülerinnen und Schüler COVID-19-Symptome aufweisen, dürfen sie die Schule nicht besuchen. Sollten Symptome während des Schulbesuchs auftreten, müssen die Kinder umgehend abgeholt werden. Symptome können u.a. sein: Fieber, Halsschmerzen, trockener Husten, Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn. Bei Schnupfen empfehlen wir auf Anraten des Schulministeriums folgendes: Schülerinnen und Schüler mit Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens sollen zuerst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Wenn keine weiteren Symptome hinzukommen, darf das Kind wieder am Unterricht teilnehmen. Kommen weitere Symptome hinzu (Fieber, Husten…) muss das Kind zum Arzt / zur Ärztin.
Vorerkrankte Schülerinnen und Schüler können vom Präsenzunterricht befreit werden, wenn dargelegt wird, dass wegen der Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer COVID-19-Infektion besteht. Sollte die Befreiung länger als 6 Wochen dauern, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Bei vorerkrankten Angehörigen im häuslichen Bereich kann eine Befreiung vom Präsenzunterricht nur in eng begrenzten Ausnahmefällen vorgelegt werden, aus dem sich die coronarelevante Vorerkrankung ergibt.
Für Rückkehrende aus Risikogebieten gilt folgendes: Sollten sich Ihre Kinder in den 14 Tagen vor Schulbeginn in einem der ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, gilt eine 14-tägige häusliche Quarantäne. Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich. Von der Pflicht zur häuslichen Quarantäne kann befreit werden, wenn der so genannte PCR-Test auf SARS-CoV-2 nachweislich negativ ausgefallen ist. Der Test darf allerdings maximal 48 Stunden alt sein.
Trotz aller Vorgaben und Einschränkungen freuen wir uns, die Lindenschülerinnen und Lindenschüler in Kürze wiederzusehen und blicken zuversichtlich in das vor uns liegende neue Schuljahr!
Mit freundlichen Grüßen
B. Haske, Schulleiterin