(Ein Auszug aus unserem Schulprogramm)

Fördern und Fordern

Gesetzliche Grundlage:

Das Schulgesetz NRW beschreibt die Förderung und Forderung (im Sinne von „Herausforderung“) als Maxime jeglichen Unterrichts. Im Mittelpunkt stehen die Erhaltung und der weitere Ausbau der Lernfreude und das Legen von Grundlagen für ein lebenslanges nachhaltiges Lernen. Bei Beeinträchtigungen erhalten die Schülerinnen und Schüler besondere Förderung (Schulgesetz NRW 1. Teil, § 2 (9)). Besonders be­gabte Schülerinnen und Schüler erhalten herausfordernde Bildungsangebote (ebenda § 2 (11)).

Umsetzung

Jedes Kind ist individuell zu fördern entsprechend seiner sozialen, emotionalen, kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Motivation zum Lernen soll erhalten und gefördert werden mit Hilfe von entsprechenden Angeboten, die jeden Schüler, jede Schülerin im positiven Sinne fordern bzw. herausfordern.

Basis hierfür ist ein Lernklima, das getragen wird von gegenseitigem Respekt, Akzeptanz und Sicherheit. Stärken und Schwächen finden in Unterrichts-prozessen gleichermaßen Beachtung.

Jeder Unterricht berücksichtigt das vorhandene Wissen und Können der Kinder und wird derart geplant und gestaltet, dass jedem Kind individuelle Lernfortschritte ermöglicht werden. Das wird realisiert, indem eigenverantwortliches Lernen durch verschiedene Sozial- und Lernformen sowie Lernmethoden angestrebt wird.

Bei den Themen und Aufgaben werden individuelle Lernwege ermöglicht, die dokumentiert, diskutiert und eingeordnet werden in den jeweiligen Lernhorizont. Unterschiedliche Instrumentarien zur Feststellung von Lernfortschritten dienen hierbei dem Lern- und Förderprozess (Entwicklungsprozess). Der Unterricht ist so strukturiert, dass Übungsphasen für alle bzw. für den Einzelnen nach Bedarf ermöglicht werden.

Für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf (geringe Sprech- und Sprachkompetenz, Teilleistungsstörungen, besondere Begabungen) wird die Förderung / Forderung über den gemeinsamen Klassenunterricht durch adäquate Zusatzangebote ergänzt.

Offene und strukturierte Lernsituationen im gesamten Schulleben verschaffen vielfältige Anregungen, die gemeinsames Lernen unterstützen. Das Lernen voneinander und miteinander stiftet in besonderer Weise Gemeinschaftssinn.

Beispiele sind Förderung von Kindern mit Schwierigkeiten im Bereich der Mathematik (Dyskalkulie, „Mathe XXS“), mit Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben (LRS) und “Deutsch als Zweitsprache” (DAZ). Seiteneinsteiger, die weniger als zwei Jahre eine deutsche Schule besuchen, erhalten in zwei Kompetenzstufen besonders intensives Training in der deutschen Sprache in Kleingruppen.

Neben gleichen Aufgaben für alle Kinder ermöglichen niveaudifferenzierte Aufgaben- und Hilfestellungen individuelle Förderung im Regelunterricht.

Um eine regelmäßige Diagnose der Rechtschreibleistungen in unserer Schülerschaft durchzuführen wird im Herbst jeden Jahres mit allen Schülerinnen und Schülern der zweiten, dritten und vierten Schuljahre die Hamburger Schreibprobe (HSP) angewandt. Darauf aufbauend werden in den Jahrgangsteams Fördermaßnahmen entwickelt, wie z.B. Zusatzmaterial für einzelne Kinder für die innere Differenzierung, Teilnahme an Maßnahmen äußerer Differenzierung oder ggf. auch Empfehlungen an die Erziehungsberechtigten zu unseren externen Kooperationspartnern wie etwa zur LRS-Testung oder darauf aufbauend zur externen LRS-Fördermaßnahme.

Seit dem Schuljahr 2019 / 2020 wird unser Förderkonzept durch die sozialpädagogische Förderung für (noch) nicht schulfähige Schülerinnen und Schüler ergänzt.

Weitere Förderbereiche nehmen der Sportförderunterricht in den Klassen 1, 2 und 3 ein. Einige Erstklässler erhalten Förderung in einer Entspannungs-AG und einige Viertklässler erhalten ein Sozialkompetenztraining durch das Kinder- und Jugendhaus der Stadt Wülfrath.

Ein möglicher Klassenwechsel wird pädagogisch vorbereitet. Dieser wird nötig, wenn ein Kind die Schuleingangsphase in einem Jahr durchläuft und in eine höhere Klasse springt oder wenn das Kind eine dreijährige Verweildauer in der Schuleingangsphase benötigt und ein Rücktritt erforderlich wird. Vor dem Klassenwechsel nimmt das Kind am so genannten „Drehtürmodell“ teil oder es finden Schnuppertage in der neuen Lerngruppe statt. Beim Drehtürmodell wechselt das Kind die Klasse zunächst nur in einzelnen Unterrichtsstunden.

Kinder mit besonderer Begabung in Mathematik werden im 2., 3. und 4. Jahrgang in Matheförderprogrammen durch anspruchsvolle Denk- und Knobelaufgaben unterstützt („Mathe XXL“). Diese Kinder können zudem an schulischen und überregionalen Wettbewer­ben teilnehmen. In einer großen Pause können sie die “Knobelaufgabe der Woche” lösen. Auch nehmen wir regelmäßig am “Mathematikwettbewerb für Schulen” und dem “Känguru – Wettbewerb” teil.

Kinder mit besonderer Begabung im Fach Deutsch können in den Jahrgängen 3 und 4 an den Arbeitsgemeinschaften (Schülerzeitung und Bücher-Spiel und Spaß) teilnehmen.

Unsere Arbeitsgemeinschaften in den weiteren unterschiedlichsten Bereichen runden unsere Förderangebote im Sinne einer Herausforderung ab, da die Schülerinnen und Schüler pro Halbjahr je nach Interessenslage an Kleingruppen mit verschiedensten Schwerpunkten teilnehmen können.

Aufgrund der festgelegten Arbeitspläne und Leistungskonzepte erhalten die Kinder und ihre Eltern zu jeder Lernzielkontrolle einen Feedbackbogen über die erbrachten Leistungen. Auf dieser Grundlage erstellt der Fachlehrer einen individuellen Förderplan (Deutsch und Mathematik). Beim individuellen Arbeiten und im Förderunterricht versuchen wir die Wissenslücken zu schließen. Zu jedem Zeugnis erhält ein Kind eine Förderempfehlung, falls Leistungen mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ bewertet wurden.

Zu den zweimal jährlich stattfindenden Elternsprechtagen werden die Erziehungsberechtigten aufgrund des für jeden Schüler bzw. Schülerin erstellten Förderportfolios beraten.