Ihre Elternvertreter*innen im Schuljahr 2024 / 2025

Frau Castro-Pohl (1a) wurde zur 1. Schulpflegschaftsvorsitzenden gewählt, ihre Stellvertreterin ist Frau Eichhorn (1a/3b).

Aufgaben der Elternvertretung

Aufbau der Elternvertretung

Vom Elternabend zur Schulkonferenz

Die Interessenvertretung der Eltern in der Schulgemeinde hat (vereinfacht) folgenden Aufbau:

Gremien

Eltern haben ein gesetzlich verankertes Mitwirkungsrecht an der Schule. Die Eltern einer Klasse bestimmen im jährlichen Turnus eine/n Klassenpflegschaftsvorsitzende/n. Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden aller Klassen bilden zusammen die Schulpflegschaft, die auch Vertreter zur Schulkonferenz entsendet.

Grundlagen der Mitwirkung
Elternmitwirkung in der Schule (PDF-Broschüre)