Liebe Eltern aller Klassen,
nach den neusten Coronabestimmungen informiere ich Sie hiermit über folgende Neuerungen:
§4 Coronaschutzverordnung:
„Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.“
§3 Coronabetreuungsverordnung:
„Nicht immunisierte bzw. nicht getestete Personen und positiv getestete Personen sind durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung oder durch die jeweils verantwortlichen Personen von außerschulischen Nutzungen auszuschließen. Über Ausnahmen zur Vermeidung unzumutbarer persönlicher Härten entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.“
Daraus folgt die zwingende Beachtung der 3-G-Regel auch für die Elternabende (vollständig geimpft oder genesen oder getestet, Test nicht älter als 48 Stunden).
Mit freundlichen Grüßen,
B. Haske
Schulleiterin