Diese Schule wird unseren Kindern viel geben. Es ist schön, dieser Schule auch etwas zurückzugeben.
Der Verein der Freunde und Förderer der Gemeinschaftsgrundschule Lindenstraße e.V. ist ein als gemeinnützig anerkannter, eingetragener Verein. Er lebt von den Beiträgen seiner Mitglieder und freiwilligen Spenden. Alle Beiträge und Spenden sind steuerlich abzugsfähig (Spendenquittung) und werden ausschließlich für Anschaffungen für die Schule und im Interesse der Kinder eingesetzt.
Der Förderverein Lindenschule fördert durch die finanziellen Zuwendungen der Beiträge und Spenden und unter aktiver Mithilfe der Eltern die erzieherische Tätigkeit und den Unterricht der Schule, sowie die Gestaltung des Schulgebäudes und des Geländes.
Sie möchten den Förderverein unterstützen?
Anmeldung (deutsch) Anmeldung (türkisch)Der jährliche Mindestbeitrag beträgt lediglich 12€. Das sind 1€ pro Monat.
| Nächste Vereinssitzung | |
|---|---|
| 04.03.2026, 20:00 Uhr | Fuchsklasse |
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Wir freuen uns über Ihre Mail:
Der Verein finanziert bzw. bezuschusst:
- Das Zirkusprojekt in Zusammenarbeit im 4-Jahres-Rhythmus, so dass jede Schülerin und jeder Schüler einmal aktiv daran mitwirken kann
- Jährlich die Ausstattung der Klassenräume der Erstklässler (200€ pro Klasse)
- Jährlich die Busfahrt zu einer kulturellen Veranstaltung der 4. Klassen (300€ pro Klasse)
- Jährlich die Nikolausüberraschung (25€ pro Klasse)
- Materialausstattung und Personalkosten für AG`s nach Antragstellung und Genehmigung
- Zusätzliche Unterrichtsmaterialien nach Antragstellung und Genehmigung
Der Verein unterstützt engagiert:
- den Kennenlernnachmittag der Schulneulinge
- die Einschulung
- das Schulfest zum Ende des Schuljahres
- die Schulhofinstandhaltung und -verschönerung
- das Präventionsprogramm „Mein Körper gehört mir“
Als Vorstand gewählt am 12.11.2025:
| Frau Eichhorn | Vorsitzende |
| Frau Westhoff | Stellvertreterin |
| Herr Lange | Kassenwart |
| Frau Glück | Schriftführerin |
| Frau Hackenbroich, Herr Jerke, Frau Hilbring | Beisitzer:innen |
| Frau Kratz | Kassenprüferin |
Satzung:
Gemäß der Satzung wird der Vorstand alle zwei Jahre neu gewählt. Es können sich alle interessierten Erwachsenen ab 18 Jahren zur Wahl stellen.
Unser Vorstand: